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LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 10 Sa 2039/19 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 10 Sa 2039/19 (https://dejure.org/2020,25628)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 242 BGB, § 130 Abs 1 S 1 BGB
Ausschlussfrist - Geltendmachung - Überzahlung - Treuwidrigkeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 242 BGB
- arbeitsrechtsiegen.de
Überzahlung - Geltendmachung durch Arbeitgeber - Ausschlussfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückzahlung zuviel gezahlter Vergütung durch Korrekturabrechnung; Crewportal keine zulässige Empfangseinrichtung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Korrekturabrechnung für hinreichende Geltendmachung der Rückforderung einer Überzahlung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.10.2019 - 41 Ca 17044/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 10 Sa 2039/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18
AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 10 Sa 2039/19
Zugegangen ist eine Willenserklärung im Sinne von § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen (vgl. etwa BAG vom 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 m.w.N.). - BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 10 Sa 2039/19
Unterlässt er dies, wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (vgl. etwa BAG vom 22. August 2019 - 2 AZR 111/19). - BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11
Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 10 Sa 2039/19
Dies käme nur in Betracht, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit der Klägerin durch ein positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen des Beklagten veranlasst worden wäre (BAG vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11).